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   LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09   

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https://dejure.org/2010,8029
LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09 (https://dejure.org/2010,8029)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09 (https://dejure.org/2010,8029)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 10 TaBV 103/09 (https://dejure.org/2010,8029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats; externe Schulungsmaßnahmen; genügende Bestimmtheit eines Feststellungsantrags; Rechtsschutzinteresse; Globalantrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 ZPO, §§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 96 ff., 98 BetrVG
    Mitbestimmung des Betriebsrats; externe Schulungsmaßnahmen; genügende Bestimmtheit eines Feststellungsantrags; Rechtsschutzinteresse; Globalantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um Mitbestimmung des Betriebsrats bei der EDV-Schulung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6
    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um Mitbestimmung des Betriebsrats bei der EDV-Schulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Zwar kann ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat oder nicht, auch mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber aufgrund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70; BAG 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56 m.w.N.).

    Allein der Umstand, dass die mit den Anträgen erstrebte Entscheidung Richtschnur für das Verhalten der Beteiligten in zahlreichen verschiedenen künftigen Fällen und Fallkonstellationen sein kann, würde auch für das Rechtsschutzinteresse nach § 256 ZPO nicht ausreichen (BAG 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56; BAG 10.06.2009 - 4 ABR 21/08 - NZA 2010, 51).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sogenannter Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23; BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 3; BAG 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47).

    Das gilt auch für Feststellungsanträge (BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 3).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Ginge es der Arbeitgeberin um den Inhalt und den Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 98 BetrVG, so ist aufgrund der besonderen Struktur dieses Mitbestimmungsrechts in der Regel ein konkretes Regelungsverlangen erforderlich (vgl. BAG 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 16).
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

    Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Ein derartiger Antrag ist unzulässig, weil er zu unbestimmt und letztlich auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens gerichtet ist (BAG 18.04.2000 - 1 ABR 28/99 - AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 9).
  • BAG, 10.06.2009 - 4 ABR 21/08

    Betriebsübergang - Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Allein der Umstand, dass die mit den Anträgen erstrebte Entscheidung Richtschnur für das Verhalten der Beteiligten in zahlreichen verschiedenen künftigen Fällen und Fallkonstellationen sein kann, würde auch für das Rechtsschutzinteresse nach § 256 ZPO nicht ausreichen (BAG 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56; BAG 10.06.2009 - 4 ABR 21/08 - NZA 2010, 51).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sogenannter Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23; BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 3; BAG 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sogenannter Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23; BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 3; BAG 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sogenannter Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23; BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 3; BAG 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entsprechende Anwendung findet (zuletzt: BAG 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 16), muss ein Antrag im Beschlussverfahren die Maßnahme, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht reklamiert oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirklung entschieden werden kann (BAG 30.05.2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entsprechende Anwendung findet (zuletzt: BAG 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 16), muss ein Antrag im Beschlussverfahren die Maßnahme, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht reklamiert oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirklung entschieden werden kann (BAG 30.05.2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

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